Girokonto jetzt mit Pfändungsschutz
Seit dem 1. Juli kann jeder Konto-Inhaber sein Girokonto um einen Pfändungsschutz ergänzen.
Der große Vorteil: So können Sie auch im Falle einer Pfändung weiterhin auf Ihr Geld zugreifen.
Laut Verbraucherzentrale ist der Betrag allerdings grundsätzlich beschränkt: auf 985,15 Euro im Monat.
Girokonto-Nutzer, die erweiterten Spielraum benötigen (z.B. wegen Unterhaltszahlungen oder anderen gesetzlichen Verpflichtungen), können sich diesen Freibetrag aber individuell anpassen lassen.
Der erweiterte Freibetrag wird meist sogar automatisch gewährt.
Darüber hinaus sind Beträge aus regelmäßigem Einkommen (Lohn, Gehalt, Rente, Hartz 4 etc.) geschützt.
Bei der Umwandlung Ihrers Girokontos spielt es übrigens keine Rolle, ob im Moment eine Pfändung gegen Sie vorliegt oder nicht. Den Antrag zur Girokonto Pfändungsschutz-Erweiterung können Sie jederzeit einfach bei Ihrer Bank einreichen.
Allerdings rät die Verbraucherzentrale dazu, das sog. P-Konto (Girokonto mit Pfändungsschutz) nur dann einrichten zu lassen, wenn es abzusehen, das Sie diesen Schutz auch tatsächlich benötigen.
Denn ein solches Girokonto mit zusätzlichem Pfändungsschutz kann (muss aber nicht) von Ihrer Bank an die Schufa gemeldet werden. Sprechen Sie diesen Punkt auf jeden Fall bei Ihrer Bank an.
Ein auf Ihren Namen gemeldetes Girokonto mit Pfändungsschutz könnte Ihr Schufa-Rating und damit Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen.
Fazit:
Ein Girokonto mit Pfändungsschutz ist eine gute Sache und kann Sie vor großen finanziellen Verlusten schützen.
Stellen Sie aber nur dann einen Antrag für Ihr Girokonto, wenn bei Ihnen ein erhöhtes Pfändung-Risiko vorliegt.
Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale lege ich mich fest: ein Girokonto mit Pfändungsschutz wird auf jeden Fall Ihren Score bei der Schufa negativ beeinflussen. Und damit könnte der nächste Klein-Kredit einfach nichts mehr werden.
Einzige Absicherung - die Bank gibt es Ihnen schriftlich, daß Ihr Girokonto mit Pfändungsschutz nicht an die Schufa gemeldet wird.
